Hanf ein Dauerbrenner (Cannabis sativa) derzeit nicht zu vermieten!
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Beschreibung
DERZEIT NICHT ZU MIETEN!
Hanf (Cannabis) ist eine Pflanzengattung innerhalb der Familie der Hanfgewächse. Hanf zählt zu den ältesten Nutzpflanzen der Erde seit über 8000 Jahren. Ursprünglich war Hanf vermutlich in Zentralasien beheimatet.
Hanf ist eine einjährige, krautige Pflanze. Die Pflanzen erreichen in der Natur maximal vier Meter Höhe, manche Sorten können aber auch über sechs Meter hoch wachsen. Es gibt größere, aber weniger robuste männliche und weibliche Pflanzen. Es handelt sich um eine Pflanze mit einer Vegetationsdauer von 90 bis 105 Tagen. Dies bedeutet, dass die Pflanze nach der Blütezeit abstirbt.
Als Kulturpflanze angebauter Hanf wird im Frühjahr ausgesät, die Samen keimen gewöhnlich nach drei bis sieben Tagen. Bei einer Wuchshöhe von etwa zehn Zentimeter werden die ersten echten Laubblätter (nach den Keimblättern) gebildet. Die Pflanze wächst bei zunehmender Tageslänge, blüht aber nur, wenn die Tageslänge abnimmt, d. h. die Dunkelperiode etwa 10 bis 12 Stunden überschreitet (also erst im Spätsommer).
Die einzelnen Bestandteile der Pflanze (Fasern, Samen, Blätter, Blüten) werden ungenauerweise ebenfalls als Hanf bezeichnet. Alle Pflanzenteile sind zur Herstellung von Lebensmitteln geeignet. Die Hanffaser wird verwendet zur Herstellung von Seilen, Textilien und Spezialpapier, aber auch von zahlreichen anderen Produkten wie Dämmstoffe oder Naturfaser-Verbundwerkstoffe. Als Nebenprodukt der Produktion entstehen Schäben. Die Samen finden Verwendung als Lebens- und Futtermittel; die aus ihnen gewonnenen Öle werden ebenfalls als Lebensmittel, aber auch als Kosmetika sowie als medizinische oder technische Öle verwendet (Hanföl, Ätherisches Hanföl).
Hanf gilt vielfach als Rauschdroge. Laut Weltdrogenbericht 2019 ist Cannabis mit 192 Millionen Nutzern die weltweit meistgebrauchte illegale Droge. Auch in Deutschland ist Cannabis die am häufigsten illegal konsumierte Droge. Ihre Legalisierung wird in vielen Ländern diskutiert, unter anderem in Deutschland. Die Listung in unserem Pflanzenkatalog - obwohl verboten - ist dem Umstand geschuldet, dass die Pflanze stark im öffentlichen Interesse steht.
Bei der Regierungsbildung 2021 haben SPD, Grüne und FDP die Cannabis-Legalisierung als Ziel gesetzt. Der Koalitionsvertrag sieht die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften vor.
Die Legalisierung von Cannabis unterliegt strengen internationalen Regeln zur Drogenbekämpfung. Daher dürfen wir bislang keinen Nutzhanf bislang zur Vermietung anbieten. Neben den geplanten so genannten "Cannabis-Vereinigungen" soll in ausgewählten Kreisen und Städten in mehreren Bundesländern die gewinnorientierte Produktion und der Verkauf von Cannabis durch lizenzierte und staatlich kontrollierte Unternehmen ermöglicht werden. Die Auswirkungen der kommerziellen Lieferkette auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt sollen wissenschaftlich untersucht werden.
Die begrenzte Legalisierung von Cannabis in den nicht-kommerziellen Vereinigungen soll noch in diesem Jahr (2023) erfolgen. Bis dahin vermieten wir zu diesem Thema lookalike Pflanzen wie Mönchspfeffer oder Jap. Fächerahorn.
Die Legalisierung von Cannabis unterliegt strengen internationalen Regeln zur Drogenbekämpfung. Dem Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages zufolge verstoßen die ursprünglichen Pläne gegen EU-Recht. Auf Basis des EU-Rahmenbeschlusses von 2004 müssen Herstellung, Anbau, Verkauf, Transport, Versand sowie Ein- und Ausfuhr von Drogen unter Strafe gestellt werden. Auch Verträge der Vereinten Nationen (UN) könnten die allgemeine Freigabe von Cannabis verhindern.
Die pharmakologischen Wirkungen von Hanf sind in den Fokus der medizinischen Forschung gerückt. Verantwortlich für die Wirkungen sind Inhaltsstoffe, die als Cannabinoide bezeichnet werden; allen voran Δ9Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). Studien weisen auf ein mögliches arzneiliches Potential von medizinischem Hanf bei gewissen Krebsformen. Die medizinische Anwendung von Cannabis und Cannabinoiden wird derzeit intensiv erforscht.
Cannabis darf demnach nur in der Wissenschaft und Medizin genutzt werden, und nur zu diesem Zweck wird eine Vermietung unsererseits erfolgen, sobald die Gesetzeslage hierzu eindeutiger ist. Ohne Genehmigung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind Anbau, Herstellung, Handel, Einfuhr, Ausfuhr, Abgabe, Veräußerung, sonstige Inverkehrbringung, Erwerb und Besitz von allen Pflanzenteilen des Cannabis nach §§ 29 ff. BtMG strafbar.
Eine Genehmigung kann jedoch ausnahmsweise zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken erteilt werden. Ausgenommen sind nur Faserhanf-Sorten, die auf einen künstlich stark reduzierten THC-Gehalt hin gezüchtet wurden. Auch deren Anbau ist aber nur für Landwirte mit Sondergenehmigung und unter strengen Auflagen erlaubt.
Die abgebildeten Hanf-Pflanzen stammen aus einem medizinischen Projekt. Wir haben derzeit keinerlei Hanfpflanzen oder Teile davon vorrätig, solange die Rechtslage das nicht erlaubt. Wir finden es trotzdem wichtig diese Pflanze zu listen in Hinblick auf ihr medizinisches Potential und hoffen auf eine weitergehende Erlaubnis z.B für Krebspatienten.